Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung der Ermächtigungsübertragungsverordnung
Land- und Forstwirtschaft sowie Verbraucherschutz

Vom 17. Dezember 2020

Auf Grund des § 15 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136), der durch Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Gesetzes vom 5. Mai 2017 (BGBl. S, 1068) geändert worden ist, in Verbindung mit § 13 Absatz 2 und § 13a Absatz 1, 3, 6 und 7 der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305), von denen § 13 Absatz 2 durch Artikel 1 Nummer 10 und § 13a Absatz 1, 3, 6 und 7 durch Artikel 1 Nummer 11 der Verordnung vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 846) geändert worden ist, verordnet die Staatsregierung:

Artikel 1
Änderung
der Ermächtigungsübertragungsverordnung
Land- und Forstwirtschaft sowie Verbraucherschutz

Die Ermächtigungsübertragungsverordnung Land- und Forstwirtschaft sowie Verbraucherschutz vom 7. Januar 2016 (SächsGVBl. S. 5), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 220) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:
a)
In der Überschrift werden nach den Wörtern „Staatsministerium für“ die Wörter „Energie, Klimaschutz,“ eingefügt.
b)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa)
Im Satzteil vor Nummer 1 werden nach den Wörtern „Staatsministerium für“ die Wörter „Energie, Klimaschutz,“ eingefügt.
bb)
In Nummer 16 werden die Wörter „§ 13 Absatz 2, 5 und 6“ durch die Wörter „§ 13 Absatz 2 sowie § 13a Absatz 1, 3, 6 und 7“ ersetzt.
c)
In Absatz 2 werden nach den Wörtern „Das Staatsministerium für“ die Wörter „Energie, Klimaschutz,“ eingefügt und das Wort „Verbraucherschutz“ durch die Wörter „Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ ersetzt.
2.
§ 3 wird wie folgt geändert:
a)
In der Überschrift wird das Wort „Verbraucherschutz“ durch die Wörter „Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ ersetzt.
b)
In Absatz 1 wird im Satzteil vor Nummer 1 das Wort „Verbraucherschutz“ durch die Wörter „Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ ersetzt.
c)
In Absatz 2 wird das Wort „Verbraucherschutz“ durch die Wörter „Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ ersetzt und nach den Wörtern „dem Staatsministerium für“ die Wörter „Energie, Klimaschutz,“ eingefügt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Dresden, den 17. Dezember 2020

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Der Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Wolfram Günther

Änderungsvorschriften