Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Verwaltungsvorschriften
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Sächsischen Haushaltsordnung

Vom 22. Dezember 2020

A.

Die Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr. S. S 226), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 23. Oktober 2019 (SächsABl. S. 1590) geändert worden sind, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 352), werden wie folgt geändert:

I.
Die Verwaltungsvorschrift zu § 24 der Sächsischen Haushaltsordnung wird wie folgt geändert:
1.
In Nummer 2.2 werden die Angaben „1 500 000 EUR“ durch die Angaben „2 000 000 EUR“ ersetzt.
2.
In Nummer 2.3 werden die Angaben „1 500 000 EUR“ durch die Angaben „2 000 000 EUR“ ersetzt.
II.
Die Verwaltungsvorschrift zu § 54 der Sächsischen Haushaltsordnung wird wie folgt geändert:
1.
In Nummer 1.1 wird die Angabe „1 500 000 EUR“ durch die Angabe „2 000 000 EUR“ ersetzt.

B.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 22. Dezember 2020

Der Staatsminister der Finanzen
Hartmut Vorjohann

Änderungsvorschriften