Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Vierten Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Änderung
der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung
Vom 12. Januar 2021
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung vom 8. Januar 2021 (SächsGVBl. S. 24) wird wie folgt berichtigt:
In Artikel 2 Nummer 1 ist die Angabe „in Buchstabe b)“ zu streichen.
Dresden, den 12. Januar 2021
Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Petra Köpping