Gesetz
zum Glücksspielstaatsvertrag 2021

Vom 24. März 2021

Der Sächsische Landtag hat am 24. März 2021 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021

1Dem am 29. Oktober 2020 von den Ländern unterzeichneten Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird zugestimmt. 2Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Inkrafttreten, Bekanntmachung

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Glücksspielstaatsvertrag 2021 nach seinem § 35 Absatz 1 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.

Dresden, den 24. März 2021

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller

Änderungsvorschriften