Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Sächsischen Klassenbildungsverordnung

Vom 12. März 2021

Auf Grund des § 4a Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 2 Satz 3 und 4 des Sächsischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648) verordnet das Staatsministerium für Kultus:

Artikel 1
Änderung der Sächsischen Klassenbildungsverordnung

Die Sächsische Klassenbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2017 (SächsGVBl. S. 384) wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 werden die Wörter „mit Migrationshintergrund“ durch ein Komma und die Wörter „deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist,“ ersetzt.
2.
In § 4 Absatz 2 wird das Wort „Grundschulen“ jeweils durch die Wörter „Grund- und Gemeinschaftsschulen“ ersetzt.
3.
Die Anlage erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft.

Dresden, den 12. März 2021

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

Anhang zu Artikel 1 Nummer 3

Änderungsvorschriften