Zweite Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
zur Änderung der VwV Elektronische Verfahrensakte

Vom 25. Mai 2021

I.

Ziffer I der VwV Elektronische Verfahrensakte vom 20. August 2020 (SächsJMBl. S. 77), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2021 (SächsJMBl. S. 24) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 6 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
2.
Folgende Nummern 7 bis 10 werden angefügt:
„7.
Landgericht Zwickau
 
alle Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ab dem 23. Juni 2021 mit Ausnahme der Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII,
8.
Landgericht Chemnitz
 
alle Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ab dem 21. Juli 2021 mit Ausnahme der Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII,
9.
Landgericht Görlitz
 
alle Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ab dem 15. September 2021 mit Ausnahme der Verfahren zu Beschwerden unter den amtsgerichtlichen Registerzeichen XIV und XVII,
10.
Oberlandesgericht Dresden
 
alle Verfahren der Zivilsenate ab dem 13. Oktober 2021 mit Ausnahme der Verfahren unter den Registerzeichen UF, UFH und WF.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 22. Juni 2021 in Kraft.

Dresden, den 25. Mai 2021

Die Staatsministerin der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Katja Meier

Änderungsvorschriften