Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Regionalentwicklung
zur Änderung der
FRL preisgünstiger Mietwohnraum

Vom 23. August 2021

I.
Änderung der FRL preisgünstiger Mietwohnraum

Die FRL preisgünstiger Mietwohnraum vom 29. April 2021 (SächsABl. S. 497) wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer I Nummer 1 werden die Angabe „14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782)“ durch die Angabe „21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578)“ und die Angabe „22. Dezember 2020 (SächsABl. 2021 S. 20)“ durch die Angabe „16. April 2021 (SächsABl. S. 434)“ ersetzt.
2.
In Ziffer V Nummer 3 werden die Wörter „nicht rückzahlbarer“ gestrichen.
3.
In Ziffer VI Nummer 6 Satz 1 werden nach dem Wort „Sachsen“ ein Komma und die Wörter „des Bundes“ eingefügt.

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 23. August 2021

Der Staatsminister für Regionalentwicklung
Thomas Schmidt

Änderungsvorschriften