Erste Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der RL Erzieherumschulung

Vom 25. November 2021

I.
Änderung der RL Erzieherumschulung

In Ziffer V Nummer 3 Buchstabe f und Nummer 4 Buchstabe a der RL Erzieherumschulung vom 2. Juli 2020 (SächsABl. S. 794) werden jeweils nach dem Wort „Personalausgaben“ die Wörter „und als Pauschale für damit zusammenhängende Fahrtkosten“ eingefügt.

II.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 17. Juli 2020 in Kraft.

Dresden, den 25. November 2021

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

Änderungsvorschriften