Historische Fassung war gültig vom 01.06.2007 bis 29.02.2012

Verwaltungsvorschrift
des Sächsisches Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Einführung der „Richtlinie zur Ermittlung und Verrechnung von Kosten im Straßenbetriebsdienst an Bundesfernstraßen” in der sächsischen Straßenbauverwaltung

Vom 12. April 2007

Die Richtlinie zur Ermittlung und Verrechnung von Kosten im Straßenbetriebsdienst an Bundesfernstraßen hat der Bund-Länder-Arbeitskreis Betriebskostenrechnung im Straßenbetriebsdienst erarbeitet und ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Schreiben vom 23. Januar 2007 für die Bundesfernstraßen zur Anwendung eingeführt worden. Ziel ist, unter Verwendung von landes- und bundesweit einheitlichen Vorgaben eine einheitliche aufwandsbezogene Budgetierung und die Möglichkeit von Vergleichen zwischen den einzelnen Meistereien im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung. Darüber hinaus sollen die Meistereien in die Lage versetzt werden, durch die Anwendung betriebswirtschaftlicher Methoden effektiver und effizienter zu arbeiten.

Die Richtlinie wird hiermit gleichzeitig auch zur Anwendung in der Sächsischen Straßenbauverwaltung für den Bereich der Staatsstraßen und die in der technischen Verwaltung befindlichen Kreisstraßen mit Wirkung vom 1. Juni 2007 eingeführt.

Dresden, den 12. April 2007

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Christoph Habermann
Staatssekretär