Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
zur Änderung der RL Corona-Härtefälle Kultur

Vom 29. Dezember 2021

I.

Die RL Corona-Härtefälle Kultur vom 25. Juni 2020 (SächsABl. S. 768), die zuletzt durch die Richtlinie vom 29. Juni 2021 (SächsABl. S. 968) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer II Satz 2 werden die Wörter „der Jahre 2020 und 2021“ durch die Wörter „der Jahre 2020 bis 2022“ ersetzt.
2.
In Ziffer IV Nummer 1 Satz 1 werden die Wörter „in den Jahren 2020 und 2021“ durch die Wörter „in den Jahren 2020 bis 2022“ ersetzt.
3.
In Ziffer VI Nummer 2 Satz 1 wird die Angabe „20. November 2021“ durch die Angabe „21. November 2022“ ersetzt.
4.
In Ziffer VII wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Unterzeichnung in Kraft.

Dresden, den 29. Dezember 2021

Die Staatsministerin für Kultur und Tourismus
beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Barbara Klepsch

Änderungsvorschriften