Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
zur Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Gewährleistung der Informationssicherheit (VwV Informationssicherheit Justiz)

Vom 14. Januar 2022

Die Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vom 17. September 2021 (SächsJMBl. 2021 S.84) wird wie folgt berichtigt:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Ziffer 2.2 wie folgt gefasst:
„2.2
Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)“.
2.
In Ziffer 2.2 werden die Wörter „Bundesamtes für Informationssicherheit“ durch die Wörter „Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik“ ersetzt.

Dresden, den 14. Januar 2022

Sächsisches Staatsministerium der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Müller
Referatsleiter

Änderungsvorschriften