Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
zur Änderung der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung

Vom 30. März 2022

I.

Die FRL Bürgerbeteiligung vom 21. Januar 2022 (SächsABl. S. 153) wird wie folgt geändert:

1.
Teil 1 Ziffer III wird wie folgt geändert:
a)
Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „Bewilligungsbehörde ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank.“
b)
In Nummer 4 werden nach den Wörtern „Finanzierungsvolumens vor“ die Wörter „und leitet diese anschließend an das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur fachlichen Prüfung weiter“ eingefügt.
c)
Nummer 6 wird wie folgt geändert:
aa)
In Satz 1 werden die Wörter „Die Bewilligungsbehörde“ durch die Wörter „Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung“ ersetzt.
bb)
In Satz 2 wird das Wort „ihre“ durch das Wort „seine“ und das Wort „sie“ durch das Wort „es“ ersetzt.
cc)
Folgender Satz wird angefügt:
„Das Ergebnis der fachlichen Prüfung wird der Bewilligungsbehörde übermittelt.“
2.
Teil 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Großbuchstabe A Ziffer V Nummer 3 werden nach den Wörtern „kann die Bewilligungsbehörde“ die Wörter „im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung“ eingefügt.
b)
In Großbuchstabe B Ziffer V Nummer 2 werden nach den Wörtern „kann die Bewilligungsbehörde“ die Wörter „im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung“ eingefügt.

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 30. März 2022

Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Katja Meier

Änderungsvorschriften