Anordnung
des Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
über die Fortsetzung der elektronischen Aktenführung beim Arbeitsgericht Chemnitz
Vom 23. Februar 2021
- 1.
- Am Arbeitsgericht Chemnitz werden die Akten in allen Verfahren, die ab dem 29. März 2021 neu eingehen, elektronisch geführt. Ausgenommen hiervon sind die arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren.
- 2.
- Eine Übertragung der seit dem 30. November 2020 geführten Ersatzakten in die elektronische Form unterbleibt.
- 3.
- Die Anordnung tritt sofort in Kraft.
Dresden, den 23. Februar 2021
Mathias Weilandt