Gesetz
zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Vom 23. Mai 2022

Der Sächsische Landtag hat am 4. Mai 2022 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Zustimmung zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Dem am 24. März 2022 von den Ländern unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Inkrafttreten, Bekanntmachung

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.

Dresden, den 23. Mai 2022

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Der Staatsminister des Innern
Armin Schuster

Änderungsvorschriften