Gesetz
zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Vom 26. April 2023
Der Sächsische Landtag hat am 26. April 2023 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem am 2. November 2022 unterzeichneten Dritten Medienänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
Dresden, den 26. April 2023
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Oliver Schenk