Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der FRL EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027

Vom 30. Juni 2023

I.

Die FRL EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 vom 20. Dezember 2022 (SächsABl. 2023 S. 7) wird wie folgt geändert:

1.
In Teil A „Allgemeiner Teil“ Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a wird die Angabe „9. Dezember 2021 (SächsABl. S. 1723)“ durch die Angabe „9. Mai 2023 (SächsABl. S. 576)“ ersetzt.
2.
Teil B Ziffer III Nummer 6 wird wie folgt geändert:
a)
nach Nummer 6.1 wird folgende Nummer 6.2 neu eingefügt:
„6.2
Mit dem Antrag ist eine Vorhabensbeschreibung sowie ein Angebot des Forschungs- und Entwicklungsdienstleisters vorzulegen.“
b)
Die bisherige Nummern 6.2, 6.3 und 6.4 werden zu Nummern 6.3, 6.4 und 6.5.

II.

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2023 in Kraft.

Dresden, den 30. Juni 2023

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

Änderungsvorschriften