Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der RL Lastenfahrrad

Vom 30. Juni 2023

I.

Die RL Lastenfahrrad vom 29. Januar 2021 (SächsABl. S. 195), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2021 (SächsABl. SDr. S. S 224), wird wie folgt geändert:

Ziffer VI Nummer 7 wird wie folgt gefasst:

„7.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises gemäß Nummer 7.6 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung oder gemäß Nummer 7.4 der Anlage 3 zur Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (VVK).“

II.

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2023 in Kraft.

Dresden, den 30. Juni 2023

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

Änderungsvorschriften