Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Regionalentwicklung
zur Änderung der Förderrichtlinie
Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021–2027

Vom 6. Juli 2023

I.

Die FRL Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021–2027 vom 30. März 2022 (SächsABl. S. 503) wird wie folgt geändert:

In Teil 2 Buchstabe B Ziffer VI. Nummer 2 wird die Angabe „Nummer 7“ durch die Angabe „Nummer 7.5“ ersetzt.

II.

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2023 in Kraft.

Dresden, den 6. Juli 2023

Der Staatsminister für Regionalentwicklung
Thomas Schmidt

Änderungsvorschriften