Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Mittelstandsrichtlinie

Vom 5. Dezember 2023

I.

Teil C Ziffer I der Mittelstandsrichtlinie vom 23. März 2020 (SächsABl. S. 398), die zuletzt durch die Richtlinie vom 5. Oktober 2022 (SächsABl. S. 1254) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2021 (SächsABl. SDr. S. S 224), wird wie folgt gefasst:

„Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.“

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 5. Dezember 2023

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

Änderungsvorschriften