Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
über die Formulare für die Ausstellung von Erfüllungserklärungen

Vom 7. Februar 2024

Auf Grund von § 2 Absatz 3 der Gebäudeenergieverordnung vom 19. Dezember 2023 (SächsGVBl. 2024 S. 27) werden die für die Ausstellung von Erfüllungserklärungen nach § 92 des Gebäudeenergiegesetzes zu verwendenden Formulare (Anlagen) bekannt gegeben.

Dresden, den 7. Februar 2024

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Annette Rothenberger-Temme
Abteilungsleiterin

Anlagen

Erfüllungserklärung für bestehende Gebäude gemäß § 92 Abs. 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG) i. V. m. § 2 Abs. 3 GebEnVO im Freistaat Sachsen

Erfüllungserklärung für neu errichtende Gebäude gemäß § 92 Abs. 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) i. V. m. § 2 Abs. 3 GebEnVO im Freistaat Sachsen

Änderungsvorschriften