Gesetz
zum Zweiten Staatsvertrag
zur Änderung des IT-Staatsvertrags

Vom 12. April 2024

Der Sächsische Landtag hat am 21. März 2024 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem am 31. Dezember 2023 unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt oder die Tatsache, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos geworden ist, ist von der Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 12. April 2024

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten
Oliver Schenk

Änderungsvorschriften