Gesetz
zum Vertrag zur Änderung des Vertrages
des Freistaates Sachsen
mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Vom 12. April 2024

Der Sächsische Landtag hat am 20. März 2024 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Zustimmung
zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaat Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Dem am 9. Februar 2024 unterzeichneten Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt den Tag bekannt, an dem der Vertrag in Kraft tritt.

Dresden, den 12. April 2024

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten
Oliver Schenk

Änderungsvorschriften