Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Deutschlandticket-Finanzierungsverordnung 2023

Vom 13. Juni 2024

Auf Grund des

§ 7 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412, 449), der durch Artikel 36 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130) neu gefasst worden ist, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und dem Staatsministerium des Innern sowie
des § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899)

verordnet das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:

Artikel 1
Änderung der Deutschlandticket-Finanzierungsverordnung 2023

Die Deutschlandticket-Finanzierungsverordnung 2023 vom 6. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 587) wird wie folgt geändert:

1.
In § 8 wird die Angabe „2025“ durch die Angabe „2026“ ersetzt.
2.
Anlage 1 Nummer 6 Satz 5 wird wie folgt gefasst:
„Abonnements für Bildungstickets im Sinne des § 1 Absatz 1a des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 883), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329) geändert worden ist, bleiben bei der Betrachtung nach Satz 2 unberücksichtigt.“

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Dresden, den 13. Juni 2024

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

Änderungsvorschriften