Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Förderrichtlinie Regionales Wachstum

Vom 11. Juni 2024

I.

Die Förderrichtlinie Regionales Wachstum vom 4. Juli 2023 (SächsABl. S. 968) wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer I Nummer 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Buchstabe b) werden nach den Wörtern „nach §§ 23, 44“ die Wörter „und 44a“ eingefügt, die Wörter „vom 23. November 2022 (SächsABl. S. 1423)“ durch die Wörter „vom 20. Dezember 2023 (SächsABl. 2024 S. 97)“ ersetzt sowie die Wörter „vom 6. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 178“ durch die Wörter „vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 253)“ ersetzt.
b)
In Buchstabe c) werden die Wörter „2021/1237 der Kommission vom 23. Juli 2021 (ABl. L 270 vom 29. Juli 2021, S. 39)“ durch die Wörter „2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 (ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1)“ ersetzt.
c)
Buchstabe d) wird wie folgt neu gefasst:
„der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUV Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 2023/2831 vom 15.12.2023), in der jeweils geltenden Fassung,“
2.
Ziffer III wird wie folgt geändert:
a)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aa)
In Satz 1 Buchstabe a) werden nach dem Wort „Nordsachsen“ die Wörter „sowie in der Stadt Chemnitz“ eingefügt.
bb)
In Satz 2 werden nach dem Wort „Landkreises“ die Wörter „oder auf dem Gebiet Stadt Chemnitz“ eingefügt.
b)
Nummer 2 wird aufgehoben.
c)
Nummer 3 wird zu Nummer 2 und Buchstabe e) wie folgt neu gefasst:
„Unternehmen, die einer in der Anlage 2 aufgeführten Branchen zugeordnet werden und die zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Vorhaben durchführen, für das sie eine Zuwendung aus der einzelbetrieblichen Investitionsförderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Richtlinie GRW RIGA) erhalten haben, oder sich mit einem solchen Vorhaben noch in der Mittelbindefrist befinden.“
3.
Ziffer IV wird wie folgt geändert:
a)
Nummer 3 wird aufgehoben.
b)
Nummer 4 wird zu Nummer 3 und die Wörter „den Anlagen 2 und 4“ durch die Wörter „der Anlage 2“ ersetzt.
c)
Nummer 5 wird zu Nummer 4.
d)
Nummer 6 wird zu Nummer 5, in Satz 3 wird das Wort „Gesamtfinanzierung“ durch die Wörter „beihilfefähigen Kosten“ ersetzt und die Sätze 2 und 5 aufgehoben.
e)
Die Nummern 7 und 8 werden zu Nummern 6 und 7.
4.
Ziffer V wird wie folgt geändert:
a)
In Nummer 2 werden die Wörter „von Nummer 2.2.2“ gestrichen.
c)
In Nummer 7 Satz 1 Buchstabe c) und in Satz 2 wird die Angabe „1407/2013“ durch die Angabe „2023/2831“ ersetzt.
d)
In Nummer 8 Satz 2 wird die Angabe „1407/2013“ durch die Angabe „2023/2831“ ersetzt.
5.
In Ziffer VI Nummer 1 wird die Angabe „24“ durch die Angabe „36“ ersetzt.
6.
In Ziffer VII Nummer 5 wird das Wort „Vorhaben“ durch das Wort „Vorgaben“ ersetzt.
7.
Die Anlagen werden wie folgt geändert:
a)
Die Anlagen 3 und 4 werden aufgehoben.
b)
Anlage 5 wird zu Anlage 3 und wie folgt geändert:
aa)
In Satz 1 wird zum Wort „AGVO“ eine Fußnote mit folgendem Inhalt eingefügt:
„Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, L 283 vom 27.9.2014, S. 65), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 (ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1)“
bb)
Nach Nummer 12 wird folgende Nummer 13 eingefügt:
„13.
Veröffentlichung und Information nach Art. 9 AGVO
Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen über jede Einzelbeihilfe von über 100 000 Euro in der Regel binnen sechs Monaten nach dem Tag der Gewährung der Beihilfe in der Beihilfentransparenzdatenbank der Europäischen Kommission veröffentlicht werden.“
cc)
Die bisherige Nummer 13 wird zu Nummer 14 und die Angabe „2023“ durch die Angabe „2026“ und die Angabe „2024“ durch „2027“ ersetzt.

II.

Die Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 11. Juni 2024

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

Änderungsvorschriften