Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Verträgen

Vom 24. Juni 2024

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Vertrages bekannt:

Der Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden (SächsGVBl. 2024 S. 394) ist gemäß seinem Artikel 3 Absatz 2 am 20. Juni 2024 in Kraft getreten.

Dresden, den 24. Juni 2024

Sächsische Staatskanzlei
Hildebrandt
Referatsleiter

Änderungsvorschriften