Vierte Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
zur Änderung der VwV Kostenverfügung

Vom 16. August 2024

I.

Ziffer I der VwV Kostenverfügung vom 26. Mai 2014 (SächsJMBl. S. 41), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. September 2023 (SächsJMBl. S. 217) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Satz 1 wird das Wort „Urschrift“ durch das Wort „Original“ ersetzt.
2.
Nummer 11 wird wie folgt geändert:
a)
In Buchstabe a wird das Wort „Urschrift“ durch das Wort „Original“ ersetzt.
b)
Die Buchstaben b und c werden durch folgenden Buchstaben b ersetzt:
„b)
Soweit Vermerke oder Unterstreichungen auf Originalen von Kostenrechnungen, Zahlungsanzeigen oder anderen zahlungsbegründenden Unterlagen anzubringen sind, ist ein Dokument im PDF-Format zu erstellen und in der elektronischen Akte abzulegen, aus dem sich der zu verdeutlichende Sachverhalt ergibt, sofern ein entsprechender Vermerk oder eine entsprechende Unterstreichung nicht bereits auf den Originalen angebracht worden ist.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. September 2024 in Kraft.

Dresden, den 16. August 2024

Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Katja Meier

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