Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
zur Änderung der VwV Auftragsverarbeitung
Vom 21. Oktober 2024
I.
Ziffer I Nummer 1 der VwV Auftragsverarbeitung vom 24. April 2019 (SächsJMBl. S. 119), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 1 werden nach den Wörtern „Staatsministeriums der Justiz“ die Wörter „und des Ausbildungszentrums Bobritzsch“ eingefügt.
- 2.
- In Satz 2 werden nach den Wörtern „Staatsministeriums der Justiz,“ die Wörter „des Ausbildungszentrums Bobritzsch,“ eingefügt.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. November 2024 in Kraft.
Dresden, den 21. Oktober 2024
Die Staatsministerin der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Katja Meier