Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2024/2025

Vom 29. November 2024

Die VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2024/2025 vom 9. April 2024 (MBl. SMK S. 26) wird wie folgt geändert:

I.

1.
Dem Teil C Ziffer VI Nummer 3 Buchstabe a wird folgender Satz angefügt:
„Auch diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10, die die Zugangsvoraussetzungen gemäß § 6 Absatz 5 Satz 1 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung nicht erfüllt haben, aber diese voraussichtlich mit der bestandenen Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses erfüllen und eine Feststellungsprüfung gemäß § 18 Absatz 11 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung ablegen möchten, stellen den Antrag ebenfalls bis zum 7. März 2025 beim Landesamt für Schule und Bildung.“
2.
Teil C Ziffer VI Nummer 3 Buchstabe f wird gestrichen.
3.
Teil D wird wie folgt geändert:
In Ziffer III Nummer 5 Buchstabe c wird die Angabe „28. April 2025“ durch die Angabe „17. April 2025“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 29. November 2024

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

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