Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen
nach der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung

Vom 21. Januar 2025

Die Dienstaufwandsentschädigungen nach § 3 Absatz 1 und 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung vom 3. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 679), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 525) geändert worden ist, werden auf der Grundlage von § 3 Absatz 3 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung angepasst und betragen ab 1. April 2025:

1.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Landräte und Beigeordnete
(Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Landräte und Beigeordnete
Landräte Beigeordneter Weitere
Landräte Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter Weitere Beigeordnete
643 Euro 323 Euro 280 Euro
2.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister und Beigeordnete
(Anlage 2 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Bürgermeister und Beigeordnete
Einwohnerzahl Bürgermeister Beigeordneter Weitere
Einwohnerzahl der
Gemeinde
Bürgermeister Beigeordneter,
als erster allgemeiner Vertreter
Weitere
Beigeordnete
bis 2 000 283 Euro
bis 5 000 311 Euro
bis 10 000 347 Euro
bis 15 000 395 Euro 205 Euro
bis 20 000 490 Euro 234 Euro
bis 30 000 517 Euro 259 Euro
bis 40 000 552 Euro 291 Euro 241 Euro
bis 60 000 587 Euro 347 Euro 276 Euro
bis 100 000 628 Euro 361 Euro 291 Euro
bis 250 000 698 Euro 415 Euro 325 Euro
bis 500 000 741 Euro 440 Euro 353 Euro
über 500 000 888 Euro 463 Euro 369 Euro
3.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Verbandsvorsitzende von Verwaltungsverbänden
(Anlage 3 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Verbandsvorsitzende
Einwohnerzahlen Verbandsvorsitzender
Summe der Einwohnerzahlen der Mitglieds­gemeinden des ­Verwaltungsverbandes Verbandsvorsitzender
bis 5 000 150 Euro
bis 7 500 166 Euro
über 7 500 186 Euro
4.
Die Dienstaufwandsentschädigung für die in § 1 Satz 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung aufgeführten Amtsträger beträgt monatlich 205 Euro.

Dresden, den 21. Januar 2025

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Jörg Weihe
Referatsleiter