Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
zur Vergabe des Sächsischen Lehrpreises

Vom 14. Februar 2025

I.

In Ziffer III Nummer 2 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Vergabe des Sächsischen Lehrpreises vom 13. September 2024 (SächsABl. S. 1141) wird die Angabe „10 000 Euro“ durch die Angabe „5 000 Euro“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.

Dresden, den 14. Februar 2025

Der Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Sebastian Gemkow

Änderungsvorschriften