Erstes Gesetz
zur Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes
Vom 3. Dezember 2025
Der Sächsische Landtag hat am 3. Dezember 2025 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes
Das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) wird wie folgt geändert:
In § 17 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „drei“ durch die Angabe „fünf“ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Dresden, den 3. Dezember 2025
Der Landtagspräsident
Alexander Dierks
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Die Staatsministerin der Justiz
Prof. Constanze Geiert