Erstes Gesetz
zur Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes

Vom 3. Dezember 2025

Der Sächsische Landtag hat am 3. Dezember 2025 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes

Das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) wird wie folgt geändert:

In § 17 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „drei“ durch die Angabe „fünf“ ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Dresden, den 3. Dezember 2025

Der Landtagspräsident
Alexander Dierks

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Die Staatsministerin der Justiz
Prof. Constanze Geiert

Änderungsvorschriften