Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zu Regelungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf elektronische Aktenführung
(VwV Elektronische Verfahrensakte – VwVEAkte)

Vom 19. Dezember 2025

[zuletzt geändert durch VwV vom 16. März 2026 (SächsJMBl. S. 48)
mit Wirkung ab 1. April 2026]

I.
Weiterführung von in Papierform angelegten Akten in Papier

1.
Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden Akten, die in Papierform angelegt wurden, vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern II bis IV in Papierform weitergeführt.
2.
Bei den Verwaltungsbehörden, soweit sie Aufgaben im Bußgeldverfahren wahrnehmen, werden Akten, die in Papierform angelegt wurden, in Papierform weitergeführt.
3.
Die Nummern 1 und 2 gelten entsprechend, wenn elektronisch geführte Akten zu einer in Papierform geführten führenden Akte verbunden werden.

II.
Bestimmung der Verfahren mit hybrider Aktenführung

In den folgenden Verfahren werden in Papierform angelegte Akten elektronisch weitergeführt:

1.
am sächsischen Landessozialgericht alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 5. Dezember 2021 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
2.
am Sozialgericht Dresden alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 5. Dezember 2021 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
3.
am Sozialgericht Leipzig alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 11. Juni 2023 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
4.
am Sozialgericht Chemnitz alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 27. März 2022 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
5.
am Amtsgericht Dresden alle Verfahren
a)
ab dem 1. Mai 2025 unter dem Registerzeichen XVll, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 1. Mai 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 11. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
c)
ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
6.
am Landgericht Dresden alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
7.
am Landgericht Chemnitz alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
8.
am Landgericht Görlitz alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
9.
am Landgericht Leipzig alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht weggelegt gewesen sind,
10.
am Amtsgericht Pirna alle Verfahren
a)
ab dem 11. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 11. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
11.
am Amtsgericht Zwickau alle Verfahren
a)
ab dem 18. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
12.
am Amtsgericht Auerbach alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
13.
am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
14.
am Amtsgericht Plauen alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
15.
am Amtsgericht Chemnitz alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
16.
am Amtsgericht Aue-Bad Schlema alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
17.
am Amtsgericht Freiberg alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
18.
am Amtsgericht Marienberg alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
19.
am Amtsgericht Döbeln alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
20.
am Amtsgericht Görlitz alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
21.
am Amtsgericht Bautzen alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
22.
am Amtsgericht Hoyerswerda alle Verfahren
a)
ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
23.
am Amtsgericht Kamenz alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
24.
am Amtsgericht Weißwasser alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
25.
am Amtsgericht Zittau alle Verfahren
a)
ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
26.
am Amtsgericht Leipzig alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
27.
am Amtsgericht Borna alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
28.
am Amtsgericht Eilenburg alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
29.
am Amtsgericht Grimma alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C und H, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
30.
am Amtsgericht Torgau alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C und H, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
31.
am Verwaltungsgericht Chemnitz alle Verfahren ab dem 1. September 2025, die am 1. September 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
32.
am Verwaltungsgericht Leipzig alle Verfahren ab dem 29. September 2025, die am 29. September 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
33.
am Verwaltungsgericht Dresden alle Verfahren ab dem 3. November 2025, die am 3. November 2025 noch nicht erledigt gewesen sind.

III.
Hybride Aktenführung bei Abgaben und Verweisungen

Durch Abgabe oder Verweisung von anderen Gerichten oder Spruchkörpern eingegangene in Papierform geführte Akten werden elektronisch weitergeführt.

IV.
Besondere örtliche Regelungen

1.
Die Leitungen der jeweils aktenführenden Staatsanwaltschaften oder Gerichte oder eine von diesen bestimmte Stelle können im Einzelfall oder für bestimmte allgemein umschriebene Verfahren anordnen, dass eine in Papierform geführte oder elektronisch weitergeführte Akte vollständig elektronisch geführt wird. Der Übergang in die vollständige elektronische Form ist unter Benennung der Anordnung aktenkundig zu machen. Die Digitalisierung der Akte erfolgt durch die jeweils aktenführende Staatsanwaltschaft oder das jeweils aktenführende Gericht.
2.
Die Leitung des jeweils aktenführenden Gerichts oder eine von dieser bestimmte Stelle kann im Einzelfall anordnen, dass eine in Papierform geführte Akte elektronisch weitergeführt wird. Der Beginn der Weiterführung der Akten in elektronischer Form und die Gründe sind aktenkundig zu machen.

V.
Besonderheiten in Straf- und Bußgeldverfahren

1.
In Straf- und Bußgeldverfahren finden die Ziffern II, III und IV Nummer 2 keine Anwendung.
2.
Gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 der Sächsischen E-Justizverordnung werden bei den in der Anlage benannten Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter und Bußgeldbehörden die Akten in Straf- und Bußgeldverfahren vom 1. April 2026 bis einschließlich 31. August 2026 weiterhin in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt. Die Anordnung hinsichtlich der Nummern 5 bis 96 der Anlage umfasst auch die Aufgabenwahrnehmung einer Kommune als erfüllende Kommune für eine Verwaltungsgemeinschaft im Sinne des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit.

VI.
Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren wird in Papierform geführt.

VII.
Außerkrafttreten

Die VwV Elektronische Verfahrensakte vom 22. März 2022 (SächsJMBl. S. 23), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 18. November 2025 (SächsJMBl. S. 243) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275), und die VwV Hybridaktenführung vom 11. April 2025 (SächsJMBl. S. 21), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 5. August 2025 (SächsJMBl. S. 66) geändert worden ist, treten am 1. Januar 2026 außer Kraft.

VIII.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Dresden, den 19. Dezember 2025

Die Staatsministerin der Justiz
Prof. Constanze Geiert

Anlage
(zu Ziffer V Nummer 2)

1.
Landkreis Bautzen
2.
Landkreis Leipzig
3.
Landkreis Mittelsachsen
4.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
5.
Stadt Altenberg
6.
Stadt Annaberg-Buchholz
7.
Stadt Bad Düben
8.
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
9.
Stadt Bad Muskau
10.
Stadt Brandis
11.
Stadt Burgstädt
12.
Stadt Chemnitz
13.
Stadt Colditz
14.
Stadt Coswig
15.
Stadt Delitzsch
16.
Stadt Ebersbach-Neugersdorf
17.
Stadt Ehrenfriedersdorf
18.
Stadt Elsterberg
19.
Stadt Freiberg
20.
Stadt Frohburg
21.
Stadt Görlitz
22.
Stadt Grimma
23.
Stadt Gröditz
24.
Stadt Herrnhut
25.
Stadt Hoyerswerda
26.
Stadt Königstein
27.
Stadt Lichtenstein
28.
Stadt Löbau
29.
Stadt Lunzenau
30.
Stadt Marienberg
31.
Stadt Markkleeberg
32.
Stadt Netzschkau
33.
Stadt Neusalza-Spremberg
34.
Stadt Nossen
35.
Stadt Oelsnitz/Erzgebirge
36.
Stadt Oschatz
37.
Stadt Ostritz
38.
Stadt Penig
39.
Stadt Plauen
40.
Stadt Pockau-Lengefeld
41.
Stadt Rabenau
42.
Stadt Radeberg
43.
Stadt Radeburg
44.
Stadt Reichenbach/Oberlausitz
45.
Stadt Rothenburg/Oberlausitz
46.
Stadt Scheibenberg
47.
Stadt Schkeuditz
48.
Stadt Schlettau
49.
Stadt Schwarzenberg/Erzgebirge
50.
Stadt Strehla
51.
Stadt Taucha
52.
Stadt Torgau
53.
Stadt Treuen
54.
Stadt Waldenburg
55.
Stadt Waldheim
56.
Stadt Werdau
57.
Stadt Wilkau-Haßlau
58.
Stadt Wolkenstein
59.
Stadt Zwickau
60.
Gemeinde Amtsberg
61.
Gemeinde Arnsdorf
62.
Gemeinde Bannewitz
63.
Gemeinde Beilrode
64.
Gemeinde Boxberg/Oberlausitz
65.
Gemeinde Crottendorf
66.
Gemeinde Diera-Zehren
67.
Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
68.
Gemeinde Ebersbach
69.
Gemeinde Ellefeld
70.
Gemeinde Hirschstein
71.
Gemeinde Laußig
72.
Gemeinde Lichtenau
73.
Gemeinde Mittelherwigsdorf
74.
Gemeinde Mockrehna
75.
Gemeinde Muldenhammer
76.
Gemeinde Mülsen
77.
Gemeinde Neschwitz
78.
Gemeinde Niederwiesa
79.
Gemeinde Ottendorf-Okrilla
80.
Gemeinde Pöhl
81.
Gemeinde Priestewitz
82.
Gemeinde Raschau-Markersbach
83.
Gemeinde Reinsdorf
84.
Gemeinde Röderaue
85.
Gemeinde Rosenbach/Vogtland
86.
Gemeinde Schleife
87.
Gemeinde Schönfeld
88.
Gemeinde Schönheide
89.
Gemeinde Schwepnitz
90.
Gemeinde Sehmatal
91.
Gemeinde Spreetal
92.
Gemeinde Stauchitz
93.
Gemeinde Steinberg
94.
Gemeinde Stützengrün
95.
Gemeinde Thiendorf
96.
Gemeinde Weinböhla
97.
Gemeinde Zeithain
98.
Verwaltungsverband Jägerswald
99.
Verwaltungsverband Wildenstein
100.
Kommunaler Sozialverband
101.
Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
102.
Landesdirektion
103.
Statistisches Landesamt
104.
Landesamt für Steuern und Finanzen
105.
Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts Chemnitz-Süd
106.
Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts Dresden-Nord
107.
Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts Leipzig II
108.
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
109.
Handwerkskammer Chemnitz
110.
Handwerkskammer Dresden
111.
Handwerkskammer Leipzig
112.
Industrie- und Handelskammer Dresden
113.
Landeszahnärztekammer
114.
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
115.
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Änderungsvorschriften

Erste Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV Elektronische Verfahrensakte

vom 16. März 2026 (SächsJMBl. S. 48)