Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Förderrichtlinie Insektenschutz und Artenvielfalt – FRL ISA/2021

Vom 9. April 2026

I.
Änderung der Förderrichtlinie ISA/2021

Die Förderrichtlinie Insektenschutz und Artenvielfalt vom 10. Februar 2021 (SächsABl. S. 167), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 280), wird wie folgt geändert:

Nach Ziffer V wird die folgende Ziffer VI eingefügt:

„VI.
Außerkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.“

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 9. April 2026

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Georg-Ludwig von Breitenbuch