Vierte Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Förderrichtlinie Sonderprogramm öffentliche Trinkwasserinfrastruktur (RL öTIS/2019)

Vom 9. April 2026

I.
Änderung der Förderrichtlinie RL öTIS/2019

Die Förderrichtlinie Sonderprogramm öffentliche Trinkwasserinfrastruktur vom 3. April 2019 (SächsABl. S. 620), die zuletzt durch die Richtlinie vom 30. Juni 2023 (SächsABl. S. 1088) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 280), wird wie folgt geändert:

Nach Nummer 8 wird die folgende Nummer 9 eingefügt:

„9.
Außerkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer Kraft.“

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 9. April 2026

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Georg-Ludwig von Breitenbuch