Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
zur Änderung der Förderrichtlinie Regionales Wachstum
Vom 19. Mai 2026
I.
Die Förderrichtlinie Regionales Wachstum vom 4. Juli 2023 (SächsABl. S. 968), die durch die Richtlinie vom 11. Juni 2024 (SächsABl. S. 660) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 268), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Ziffer I wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 Buchstabe b wird die Angabe „21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578)“ durch die Angabe „27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285)“ ersetzt sowie die Angabe „vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr. S. S 226), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 20. Dezember 2023 (SächsABl. 2024 S. 97) geändert worden sind, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 253)“ durch die Angabe „vom 11. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. 2026 S. S 230) ersetzt.
- b)
- In Nummer 1 Buchstabe d wird die Angabe „AEUV“ durch die Angabe „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen“ ersetzt.
- c)
- In Ziffer 2 wird die Angabe „9. Dezember 2021 (SächsABl. 1723)“ durch die Angabe „9. Mai 2023 (SächsABl. S. 576), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 268)“ ersetzt.
- 2.
- Ziffer V wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 5 Buchstabe g wird die Angabe „Artikel 8 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 3634)“ durch die Angabe „Artikel 29 des Gesetzes vom 4. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 33)“ ersetzt.
- b)
- In Nummer 6 wird nach der Angabe „Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 [BGBl. I S. 3634]“ die Angabe „, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 [BGBl. 2025 I Nr. 348] geändert worden ist)“ eingefügt.
- 3.
- Die Anlagen 1 und 2 werden durch folgende Anlagen 1 und 2 ersetzt:
- „Anlage 1
- Förderfähige Branchen A
- Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 2025 (WZ 2025)
gegliedert nach Abschnitten, Abteilungen,
Gruppen, Klassen oder Unterklassen -
Anlage 1 Code Bezeichnung Code Bezeichnung 38.23 Sonstige Verwertung von Abfällen F (41-43) Baugewerbe 46.1 Handelsvermittlung 46.7 Großhandel mit Kraftwagen, Krafträdern, deren Teilen und Zubehör 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 49.32 Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der Straße 49.42 Umzugstransporte 52.1 Lagerei 52.21 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr 52.22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt 52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 52.24 Frachtumschlag 52.26 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr 52.3 Vermittlungstätigkeiten für den Verkehr 53 Post-, Kurier- und Expressdienste 55.4 Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen 56 Gastronomie, außer in Kombination mit Code 55 – Beherbergung, wenn mit den eigenen Beherbergungsgästen mindestens 25 Prozent der Umsätze erzielt werden 59.13 Filmverleih und -vertrieb, nicht an private Haushalte 60 Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten 61 Telekommunikation 68 Grundstücks- und Wohnungswesen 74 Sonstige wissenschaftliche und technische Tätigkeiten 75 Veterinärwesen O (77-82) Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 85.5 Sonstiger Unterricht 85.6 Erbringung von Dienstleistungen für Erziehung und Unterricht 86.94 Krankenpflege, Geburtshilfe und Hebammen 86.95 Erbringung von physiotherapeutischen Dienstleistungen 86.96 Traditionelle, komplementäre und alternative medizinische Tätigkeiten 86.97 Vermittlungstätigkeiten für medizinische, zahnärztliche und andere Gesundheitstätigkeiten 86.99 Sonstiges Gesundheitswesen a.n.g. 90 Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst 92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 93.1 Erbringung von Dienstleistungen des Sports 93.2 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und Erholung, soweit sie nicht überwiegend dem Tourismus zugutekommen 95 Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern sowie von Kraftwagen und Krafträdern 96.1 Wäscherei und chemische Reinigung 96.21 Frisör- und Barbiersalons 96.22 Kosmetiksalons und ähnliche Schönheitsbehandlungen 96.23 Day Spas, Saunas, Dampfbäder, soweit die Dienstleistungen nicht überwiegend dem Tourismus zugutekommen 96.3 Bestattungswesen 96.4 Vermittlungstätigkeiten für überwiegend persönliche Dienstleistungen 96.91 Erbringung von haushaltsbezogenen Dienstleistungen 96.99.1 Tätowier- und Piercingstudios 96.99.3 Betreuungsdienste für Heimtiere 96.99.9 Erbringung von anderen überwiegend persönlichen Dienstleistungen a. n. g.
Anlage 2 - Förderfähige Branchen B
- Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 2025 (WZ 2025)
gegliedert nach Abschnitten, Abteilungen,
Gruppen, Klassen oder Unterklassen -
Anlage 2 Code Bezeichnung Code Bezeichnung 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 11 Getränkeherstellung 13 Herstellung von Textilien 14 Herstellung von Bekleidung 15 Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialien 16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel 17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 24 Metallerzeugung und -bearbeitung, soweit „Stahlindustrie“ nicht nach Artikel 13 Buchstabe a i. V. m. Arikel 2 Nummer 43 AGVO ausgeschlossen 25 Herstellung von Metallerzeugnissen 26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen 27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 28 Maschinenbau 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 30 Sonstiger Fahrzeugbau, soweit nicht als Schiffbau nach Artikel 13 Buchstabe a AGVO ausgeschlossen 31 Herstellung von Möbeln 32 Herstellung von sonstigen Waren 33 Reparatur, Instandhaltung und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 38.21 Verwertung von Werkstoffen 39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten der Abfallbewirtschaftung 46.2 Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren 46.3 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren 46.4 Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern 46.5 Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik 46.6 Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör 46.8 Sonstiger Großhandel 46.9 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt 52.25 Erbringung von Logistikdienstleistungen 55.1 Hotels, Gasthöfe und Pensionen 55.2 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten 55.3 Campingplätze 55.9 Sonstige Beherbergungsstätten 56 Gastronomie in Kombination mit Code 55 – Beherbergung, wobei mit den eigenen Beherbergungsgästen mindestens 25 Prozent der Umsätze erzielt werden müssen 58.1 Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software 58.2 Verlegen von Software 59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen 59.12 Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik 59.2 Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien 62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 63 Datenverarbeitung, Hosting und Erbringung sonstiger Informationsdienstleistungen 71 Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung 72 Forschung und Entwicklung 73 Werbung und Marktforschung sowie Public-Relations-Beratung 93.2 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung, soweit sie überwiegend dem Tourismus zugutekommen 96.23 Day Spas, Saunas, Dampfbäder, soweit die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen
II.
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 19. Mai 2026 in Kraft.
Dresden, den 19. Mai 2026
Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Dirk Panter