Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
zur Änderung der Förderrichtlinie Regionales Wachstum

Vom 19. Mai 2026

I.

Die Förderrichtlinie Regionales Wachstum vom 4. Juli 2023 (SächsABl. S. 968), die durch die Richtlinie vom 11. Juni 2024 (SächsABl. S. 660) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 268), wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer I wird wie folgt geändert:
a)
In Nummer 1 Buchstabe b wird die Angabe „21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578)“ durch die Angabe „27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285)“ ersetzt sowie die Angabe „vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr. S. S 226), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 20. Dezember 2023 (SächsABl. 2024 S. 97) geändert worden sind, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 253)“ durch die Angabe „vom 11. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. 2026 S. S 230) ersetzt.
b)
In Nummer 1 Buchstabe d wird die Angabe „AEUV“ durch die Angabe „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen“ ersetzt.
c)
In Ziffer 2 wird die Angabe „9. Dezember 2021 (SächsABl. 1723)“ durch die Angabe „9. Mai 2023 (SächsABl. S. 576), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 268)“ ersetzt.
2.
Ziffer V wird wie folgt geändert:
a)
In Nummer 5 Buchstabe g wird die Angabe „Artikel 8 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 3634)“ durch die Angabe „Artikel 29 des Gesetzes vom 4. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 33)“ ersetzt.
b)
In Nummer 6 wird nach der Angabe „Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 [BGBl. I S. 3634]“ die Angabe „, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 [BGBl. 2025 I Nr. 348] geändert worden ist)“ eingefügt.
3.
Die Anlagen 1 und 2 werden durch folgende Anlagen 1 und 2 ersetzt:
„Anlage 1
Förderfähige Branchen A
Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 2025 (WZ 2025)
gegliedert nach Abschnitten, Abteilungen,
Gruppen, Klassen oder Unterklassen
Anlage 1
Code Bezeichnung
Code Bezeichnung
38.23 Sonstige Verwertung von Abfällen
F (41-43) Baugewerbe
46.1 Handelsvermittlung
46.7 Großhandel mit Kraftwagen, Krafträdern, deren Teilen und Zubehör
47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
49.32 Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der Straße
49.42 Umzugstransporte
52.1 Lagerei
52.21 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr
52.22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt
52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt
52.24 Frachtumschlag
52.26 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
52.3 Vermittlungstätigkeiten für den Verkehr
53 Post-, Kurier- und Expressdienste
55.4 Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
56 Gastronomie, außer in Kombination mit Code 55 – Beherbergung, wenn mit den eigenen Beherbergungsgästen mindestens 25 Prozent der Umsätze erzielt werden
59.13 Filmverleih und -vertrieb, nicht an private Haushalte
60 Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten
61 Telekommunikation
68 Grundstücks- und Wohnungswesen
74 Sonstige wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
75 Veterinärwesen
O (77-82) Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
85.5 Sonstiger Unterricht
85.6 Erbringung von Dienstleistungen für Erziehung und Unterricht
86.94 Krankenpflege, Geburtshilfe und Hebammen
86.95 Erbringung von physiotherapeutischen Dienstleistungen
86.96 Traditionelle, komplementäre und alternative medizinische Tätigkeiten
86.97 Vermittlungstätigkeiten für medizinische, zahnärztliche und andere Gesundheitstätigkeiten
86.99 Sonstiges Gesundheitswesen a.n.g.
90 Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst
92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
93.1 Erbringung von Dienstleistungen des Sports
93.2 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und Erholung, soweit sie nicht überwiegend dem Tourismus zugutekommen
95 Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern sowie von Kraftwagen und Krafträdern
96.1 Wäscherei und chemische Reinigung
96.21 Frisör- und Barbiersalons
96.22 Kosmetiksalons und ähnliche Schönheitsbehandlungen
96.23 Day Spas, Saunas, Dampfbäder, soweit die Dienstleistungen nicht überwiegend dem Tourismus zugutekommen
96.3 Bestattungswesen
96.4 Vermittlungstätigkeiten für überwiegend persönliche Dienstleistungen
96.91 Erbringung von haushaltsbezogenen Dienstleistungen
96.99.1 Tätowier- und Piercingstudios
96.99.3 Betreuungsdienste für Heimtiere
96.99.9 Erbringung von anderen überwiegend persönlichen Dienstleistungen a. n. g.

Anlage 2
Förderfähige Branchen B
Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 2025 (WZ 2025)
gegliedert nach Abschnitten, Abteilungen,
Gruppen, Klassen oder Unterklassen
Anlage 2
Code Bezeichnung
Code Bezeichnung
10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
11 Getränkeherstellung
13 Herstellung von Textilien
14 Herstellung von Bekleidung
15 Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialien
16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel
17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus
18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
24 Metallerzeugung und -bearbeitung, soweit „Stahlindustrie“ nicht nach Artikel 13 Buchstabe a i. V. m. Arikel 2 Nummer 43 AGVO ausgeschlossen
25 Herstellung von Metallerzeugnissen
26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
28 Maschinenbau
29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
30 Sonstiger Fahrzeugbau, soweit nicht als Schiffbau nach Artikel 13 Buchstabe a AGVO ausgeschlossen
31 Herstellung von Möbeln
32 Herstellung von sonstigen Waren
33 Reparatur, Instandhaltung und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
38.21 Verwertung von Werkstoffen
39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten der Abfallbewirtschaftung
46.2 Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren
46.3 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren
46.4 Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
46.5 Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
46.6 Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör
46.8 Sonstiger Großhandel
46.9 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt
52.25 Erbringung von Logistikdienstleistungen
55.1 Hotels, Gasthöfe und Pensionen
55.2 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten
55.3 Campingplätze
55.9 Sonstige Beherbergungsstätten
56 Gastronomie in Kombination mit Code 55 – Beherbergung, wobei mit den eigenen Beherbergungsgästen mindestens 25 Prozent der Umsätze erzielt werden müssen
58.1 Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software
58.2 Verlegen von Software
59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen
59.12 Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
59.2 Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
63 Datenverarbeitung, Hosting und Erbringung sonstiger Informationsdienstleistungen
71 Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung
72 Forschung und Entwicklung
73 Werbung und Marktforschung sowie Public-Relations-Beratung
93.2 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung, soweit sie überwiegend dem Tourismus zugutekommen
96.23 Day Spas, Saunas, Dampfbäder, soweit die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen

II.

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 19. Mai 2026 in Kraft.

Dresden, den 19. Mai 2026

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Dirk Panter

Änderungsvorschriften