Gesetz
zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Erster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Vom 24. Mai 1994
Der Sächsische Landtag hat am 27. April 1994 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge ( Erster Rundfunkänderungsstaatsvertrag ) zwischen den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland über den Rundfunk im vereinten Deutschland wird zugestimmt. Der Erste Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach Artikel 1 nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt oder gegenstandslos wird, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 24. Mai 1994
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf