Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der Kleinbetragsregelung

Vom 19. Dezember 2004

I.

In Ziffer I Nr. 1.4 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Behandlung von Kleinbeträgen im Bereich der Justizverwaltung (Kleinbetragsregelung) vom 2. Dezember 1992 (SächsABl. 1993 S. 27), die zuletzt durch Verwaltungsvorschrift vom 15. November 2001 (SächsABl. S. 1192) geändert und durch Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2002 (SächsABl. S. 1278) verlängert worden ist, wird mit Einwilligung des Staatsministeriums der Finanzen und nach Anhörung des Sächsischen Rechnungshofes in der Klammer die Angabe „§ 68 Abs. 1 Satz 2 GKG“ durch die Angabe „§ 17 Abs. 1 Satz 2 GKG“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 19. Dezember 2004

Der Staatsminister der Justiz
Geert Mackenroth

Änderungsvorschriften