Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
zur Übertragung von Aufgaben der Lebensmittelüberwachung und des Veterinärwesens

Vom 21. März 2003

Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. März 2006

Aufgrund von § 4 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 413), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168, 172) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern sowie mit Zustimmung des Landkreises Niederschlesischer Oberlausitzkreis und der Kreisfreien Stadt Görlitz verordnet:

§ 1

Die Aufgaben des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes der Kreisfreien Stadt Görlitz nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen werden auf den Niederschlesischen Oberlausitzkreis übertragen.

§ 2

Die Aufgaben des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen werden auf den Landkreis Kamenz übertragen. 1

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. 2

Dresden, den 21. März 2003

Die Staatsministerin für Soziales
Christine Weber