Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über eine Feuerwehr-Dienstvorschrift

(Az.: 42-1510.00/4)

Vom 14. Juni 2000

Das Sächsische Staatsministerium erlässt mit Wirkung vom 1. Juli 2000 die Feuerwehr-Dienstvorschrift 1/2 – Grundtätigkeiten – Technische Hilfeleistung und Rettung.

Dresden, den 14. Juni 2000

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Pfeiffer
Referatsleiter