Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
Vom 13. Dezember 2005
Aufgrund von § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Schornsteinfegerwesen (Schornsteinfegergesetz – SchfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 1998 (BGBl. I S. 2071), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2934, 2949) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Schornsteinfegergesetz vom 9. April 1991 (SächsGVBl. S. 59) wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums über die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1996 (SächsABl. S. 794) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift wird die Angabe „(Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO)“ durch die Angabe „(Kehr- und Überprüfungsverordnung – KÜVO)“ ersetzt.
- 2.
- § 1 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe a wird das Wort „viermal“ durch das Wort „dreimal“ ersetzt.
- b)
- In Buchstabe b wird das Wort „fünfmal“ durch das Wort „viermal“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Dresden, den 13. Dezember 2005
Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo