Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Regelung des Steuerabzugverfahrens von Nebenbezügen der Gerichtsvollzieher

Vom 11. Dezember 1997

Artikel 1

Die Anlagen 1, 2 und 3a zu der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Regelung des Steuerabzugverfahrens von Nebenbezügen der Gerichtsvollzieher vom 5. April 1996 (SächsJMBl. S. 64) werden durch die dieser Verwaltungsvorschrift beigefügten Anlagen 1, 2 und 3a ersetzt.

Artikel 2

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. November 1997 in Kraft.

Dresden, den 11. Dezember 1997

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann