Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung einer Zuwendung für besondere Maßnahmen zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen
Vom 29. April 2003
In Punkt 7.1 der
Förderrichtlinie über die Gewährung einer Zuwendung für besondere Maßnahmen zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen vom 18. Februar 2003 (SächsABl. S. 244) wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
„Bei der Bewilligungsbehörde ist eine verlängerte Antragstellung bis zum 31. Juli 2003 möglich.“
Dresden, den 29. April 2003
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Polak
Abteilungsleiterin