Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Aquakultur, für die Verkaufsförderung und Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten sowie für die Förderung der Aktionen von Unternehmen und Maßnahmen der Innovation und technischen Hilfe vom 6. Dezember 2001
RL-Nr.: 59/2001

Vom 28. November 2003

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Aquakultur, für die Verkaufsförderung und Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten sowie für die Förderung der Aktionen von Unternehmen und Maßnahmen der Innovation und technischen Hilfe vom 6. Dezember 2001 (SächsABl. S. 340) wird wie folgt geändert:

In Nummer 3 Abs. 3 wird das Wort „Pilotprojekte“ durch das Wort „Maßnahmen“ ersetzt.

II.

Die Änderungen treten am 1. Januar 2004 in Kraft.

Dresden, den 28. November 2003

Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Kuhl
Amtschef