Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft im Freistaat Sachsen (UL) vom 23. August 2002
RL-Nr.: 73/2000

Vom 10. Juli 2003

I.

Die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft im Freistaat Sachsen (UL) vom 23. August 2002 (SächsABl. S. 999) wird wie folgt geändert:

  1. In Teil A Nummer 5.2 wird die Höhe der Zuwendung für die Maßnahme nach Nummer 2.1.1 auf 20 EUR/ha geändert.
  2. In Teil B Nummer 4.3 „nach 2.1 Reduzierter Mitteleinsatz“ wird der fünfte Anstrich gestrichen.

II.

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft und mit Wirkung vom 1. Januar 2005 außer Kraft. Bis zum 31. Dezember 2002 erteilte Bewilligungen bleiben von den Änderungen unter Ziffer I Nr. 1 und 2 unberührt.

Dresden, den 10. Juli 2003

Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Kuhl
Amtschef