Neigungskurse an Mittelschulen
vorläufige zentrale Rahmenvorgaben

Az:34-6411.30/653/4

Vom 8. Januar 2003

Inhaltsverzeichnis:

1
Ziele und Aufgaben von Neigungskursen
2
Erstellung und Gestaltung von Neigungskursen
2.1
Zentrale Vorgaben für Neigungskurse
2.2
Hinweise zur Strukturvorgabe
2.3
Ermittlung und Bewertung von Schülerleistungen in den Neigungskursen

Anlagen:

Anlage 1:
 
Genehmigungsverfahren für Neigungskurse
Anlage 2a:
 
Strukturvorgabe für den Neigungskursplan
Anlage 2b:
 
Entscheidungsmatrix für Neigungskurse
Anlage 3:
 
Lernziele in sächsischen Lehrplänen
Anlage 4:
 
Fremdsprachen lernen im Wahlpflichtbereich
Anlage 5:
 
Beispiele für Neigungskurse
1
Ziele und Aufgaben von Neigungskursen

Im Wahlpflichtbereich (Profile) werden ab dem Schuljahr 2003/2004 beginnend mit der Klassenstufe 7 Neigungskurse angeboten.
Neigungskurse stellen im Prozess des Lernens individuelle Schülerinteressen, besondere Fähigkeiten von Lehrern sowie die Bedingungen der Einzelschule in den Mittelpunkt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag bei der Entwicklung sozialer Kompetenzen, vor allem durch die Verbindung von selbstständigem und kooperativem Lernen.
Neigungskurse dienen vor allem der Orientierungsfähigkeit der Schüler, der Vernetzung von erworbenem Grundlagenwissen, dem Erkennen von Problemen sowie dem Entwickeln und Erproben von Lösungsstrategien. Sie sind zudem auch Erfahrungsräume, den Unterricht als Prozess wahrzunehmen, eigene Stärken in eine Gruppe einzubringen und aus Fehlern zu lernen.
Die Themen der Neigungskurse müssen in besonderer Weise fachübergreifend, fächerverbindend angelegt und aufbereitet sein sowie prozessorientiert und handlungsorientiert unterrichtet werden.
Im Interesse der Profilierung der Einzelschule und hinsichtlich attraktiver Angebote sind regionale Besonderheiten sowie überregionale Projekte in die Planung und Erstellung von Neigungskursen einzubeziehen.
Mit diesem Bildungsangebot der Schule werden somit neue Wege zur Entwicklung der Schülerpersönlichkeit, zur Veränderung von Unterricht, zur Kooperation der Lehrer untereinander und mit Außenpartnern sowie zur Entwicklung von Schulprogrammen beschritten.

2
Erstellung und Gestaltung von Neigungskursen
2.1
Zentrale Vorgaben für Neigungskurse

Neigungskurse sind aus den folgenden sieben Bereichen zu entwickeln:

  • Naturwissenschaft und Technik
  • Sprache und Kommunikation
  • Kunst und Kultur
  • Gesundheit und Sport
  • Informatik und Medien
  • Soziales und gesellschaftliches Handeln
  • Unternehmerisches Handeln
Als verbindlich gilt:
  • Neigungskurse als Bestandteil des Wahlpflichtbereiches sind dem Fachunterricht gleichgestellt und haben einen Umfang von zwei Wochenstunden.
  • Planung und Organisation der Neigungskurse liegen in der Verantwortung der Schule.
  • Jede Schule sollte aus mindestens drei der genannten Bereiche einen Neigungskurs anbieten.
  • Jeder Schüler ist verpflichtet, ab der Klassenstufe 7 einen Neigungskurs zu belegen.
  • Schülerleistungen sind zu benoten.
  • Ein Neigungskurs dauert grundsätzlich ein Jahr. Sprachkurse, die sich am Referenzniveau A des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) orientieren, werden zwei Jahre geführt.
  • Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen oder Beruflichen Schulzentren, Förderschulen bzw. außerschulischen Partnern sind zu entwickeln.
Die Einrichtung eines klassenstufenübergreifenden Kurses ist möglich,
  • wenn dieser inhaltlich begründet ist,
  • im Übrigen Angebote aus drei der o. g. Bereiche klassenstufenbezogen realisiert werden können und
  • dieser klassenstufenübergreifende Neigungskurs personell sowie organisatorisch abgesichert werden kann.
Die Einrichtung eines klassenstufenübergreifenden Neigungskurses erfordert die Zustimmung des Regionalschulamtes. Darüber hinaus entscheidet das Regionalschulamt über Ausnahmegenehmigungen, sofern mindestens zwei klassenstufenbezogene Angebote realisiert werden können.
2.2
Hinweise zur Strukturvorgabe (s. Anlage 2a)

  • Wahlpflichtbereich
    In diesem Strukturelement erfolgt die Zuordnung zu einem der sieben Wahlpflichtbereiche.
  • Kurstitel
    Der Titel muss aussagekräftig formuliert werden und das zentrale Anliegen des Kursgegenstandes verdeutlichen.
  • Ziele des Neigungskurses
    Die Ziele des Kurses werden komplex beschrieben und zeigen unter Sichtbarmachung der Schülermitgestaltung das angestrebte Ergebnis.
  • Linienführung/Zeitrichtwert
    In der Linienführung wird die inhaltliche und zeitliche Abfolge des Kurses in Grundzügen dargestellt.
  • Lernziele und Lerninhalte
    Lernziele und Lerninhalte sind verbindlich und kennzeichnen grundlegende Anforderungen in den Bereichen Wissenserwerb, Kompetenzentwicklung und Werteorientierung.1
Die Zielebenen sind im direkten Zusammenhang mit den formulierten Lerninhalten zu verstehen.2
  • Methodische Gestaltung des Unterrichts
    In Abhängigkeit von den formulierten Lernzielen und –inhalten werden Aussagen zur Unterrichtsgestaltung der Neigungskurse getroffen. Dabei müssen verschiedene Unterrichtsformen zum Einsatz kommen.
  • Leistungsermittlung und –bewertung
    In Abhängigkeit von den Lernzielen und –inhalten erfolgt die Planung der Leistungsermittlung und –bewertung. Sie muss die vorgesehenen ergebnis- bzw. prozessorientierten Maßnahmen ausweisen.
  • Bemerkungen
    Bemerkungen sind unverbindlich. Sie zeigen Bezüge zu anderen Fächern, regionalen Partnern sowie Formen und Inhalten der Zusammenarbeit auf.
2.3
Ermittlung und Bewertung von Schülerleistungen in den Neigungskursen

Die Leistungsermittlung und -bewertung ist Bestandteil des Unterrichts im Wahlpflichtbereich. Sie orientiert sich an dessen Zielen und Aufgaben und bezieht sich auf den tatsächlichen Zuwachs an Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Dabei soll vor allem der Entwicklungs- und Lernprozess des Einzelnen in der Gruppe besondere Beachtung finden.
Bei der Beurteilung der Schüler sind vielfältige Leistungsformen einzubeziehen; kreativ-gestalterische, manuelle und planerische, kooperative sowie mündliche Leistungen sind dabei stärker zu berücksichtigen. Die in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu Klassenarbeiten und komplexen Leistungen an Mittelschulen vom 29. Mai 2001 (MBl.SMK S. 152, ber. MBl.SMK S. 181) enthaltenen Regelungen zur Ermittlung, Beurteilung und Bewertung von komplexen Leistungen sind zu beachten.

Dr. Dittrich
Ministerialrätin

Anlage 1

Genehmigungsverfahren für Neigungskurse

Genehmigungsverfahren für Neigungskurse
Gremien Handlungsschritte
Gremien Handlungsschritte
Arbeitsgruppe Neigungskurse (AG NK) Ideenfindung / Angebotserfassung
Lehrerkonferenz (LK) Diskussion / Befürwortung
Schulkonferenz (SK) Diskussion / Befürwortung
Schulleitung (SL) Erteilung Arbeitsaufträge / Bestätigung
Zeitraum/Handlungsschritte/Gremien
Zeitraum Handlungsschritte Gremien
Zeitraum Handlungsschritte Gremien
September bis November Angebotserstellung unter Einbeziehung von Lehrern und Schülern AG NK
November bis Januar Befürwortung der Neigungskursthemen LK
SK
Januar Erfassung der Schülerwünsche AG NK
Februar Auftrag zur Erstellung der Kurskonzeptionen SL
AG NK
Februar bis April Begleitung bei der Erstellung der Konzeptionen AG NK
April bis Mai Prüfung und Vorschlag an SL für Bestätigung,
Bildung der Neigungskursgruppen
AG NK
Juni bis Juli Bestätigung der Kurse
Information in Lehrerkonferenz
Information an Schüler und Eltern
SL
AG NK

Anlage 2a

Strukturvorgabe für den Neigungskursplan

Strukturvorgabe für den Neigungskursplan
Wahlpflichtbereich leer Bestätigung
Wahlpflichtbereich   Bestätigung Schulleiter
Naturwissenschaft und Technik      
Sprache und Kommunikation      
Kunst und Kultur     Verantwortlicher Lehrer
Gesundheit und Sport      
Informatik und Medien      
Soziales und gesellschaftliches Handeln      
Unternehmerisches Handeln      

Kurstitel: …

Ziele des Neigungskurses: …

Ziele des Neigungskurses:
Linienführung Zeitrichtwert Lernziele und Lerninhalte methodische Gestaltung
Linienführung
Zeitrichtwert
Lernziele und Lerninhalte methodische Gestaltung
     
     
       
     
       
     
       
     
     

 

Leistungsermittlung und -bewertung
Leistungsermittlung und -bewertung
Leistungsermittlung und -bewertung
 
 
Bemerkungen
 
 

Anlage 2b

Entscheidungsmatrix für Neigungskurse

Grundlage für die Entscheidungsfindung durch den Schulleiter und für Rücksprachen mit dem verantwortlichen Kurslehrer ist folgende Übersicht:

Entscheidungsmatrix für Neigungskurse
Wahlpflichtbereich leer Vermerk des Schulleiters
Wahlpflichtbereich   Vermerk des Schulleiters
Naturwissenschaft und Technik      
Sprache und Kommunikation      
Kunst und Kultur     Kurstitel
Gesundheit und Sport      
Informatik und Medien      
Soziales und gesellschaftliches Handeln     Verantwortlicher Lehrer
Unternehmerisches Handeln      

 

Anforderungskriterium
Nr.  Anforderungskriterium Erfüllungsgrad Begründungen/Vorschläge
Nr. Anforderungskriterium Erfüllung-
sgrad (*)
Begründungen/Vorschläge
1 Der Kurs ordnet sich in die allgemeinen Ziele des Profilbereichs der Mittelschule ein.    
2 Die Themen, Inhalte und fachspezifischen Methoden und Verfahren des Kurses sind fachübergreifend und fächerverbindend.    
3 Die Themenstellungen erfordern eine umfassende Handlungs- und Praxisorientierung sowie die Einbeziehung von Grundlagenwissen aus unterschiedlichen Bereichen.    
4 Der Kurs ist in sich geschlossen. Die methodisch-didaktische Gestaltung ist geeignet, die Ziele in einer angemessenen Zeit zu erreichen.    
5 Die Ziele sind transparent beschrieben und machen den Wissenserwerb, den zu erwartenden Kompetenzzuwachs und die Werteorientierung sichtbar. Die Beschreibung der Zielebenen wird eingehalten.    
6 Die Schülermitgestaltung wird sichtbar und konkret ausgewiesen.    
7 Die Planung enthält situative und prozessbegleitende Kriterien der Bewertung von Schülerleistungen.    
8 Der Kurs leistet einen Beitrag zur Darstellung der Schule in der Öffentlichkeit. Mögliche außerschulische Einrichtungen und Angebote werden genutzt.    
9 Die materiellen und organisatorischen Bedingungen an der Schule sind gegeben.    
Fußnote
Erfüllungsgrade E A N
(*)  Erfüllungsgrade: E: erfüllt A: mit Auflagen erfüllt N: nicht erfüllt

Anlage 3

Lernziele in sächsischen Lehrplänen

Die folgende Klassifizierung der Zielebene beschreibt Schwerpunktsetzungen bei den angezielten Lernprozessen und –ergebnissen.

Die Beschreibung der Lernziele erfolgt unter Verwendung folgender Begriffe:

Begriffe
Beschreibung Begriffe
Beschreibung der Lernziele Begriffe
Begegnung mit einem Gegenstandsbereich/ Wirklichkeitsbereich oder mit Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden als Orientierung, ohne tiefere Reflexion      Einblick gewinnen
Über organisiertes und reflexiv zugängliches Wissen zu Sachverhalten und Zusammenhängen, zu Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden sowie zu typischen Anwendungsmustern aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Kontext verfügen      Kennen
Kenntnisse und Erfahrungen zu Sachverhalten und Zusammenhängen, im Umgang mit Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden in vergleichbaren Kontexten verwenden      Übertragen/Anpassen
Handlungs- und Verfahrensweisen routinemäßig gebrauchen      Beherrschen
Kenntnisse und Erfahrungen zu Sachverhalten und Zusammenhängen, im Umgang mit Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden durch Abstraktion und Transfer in bisher unbekannten Kontexten verwenden      Anwenden
Begründete Sach- und/ oder Werturteile entwickeln und darstellen,
Sach- und/ oder Wertvorstellungen in Toleranz gegenüber anderen annehmen oder ablehnen, vertreten, kritisch reflektieren und ggf. revidieren
     Beurteilen/Sich Positionieren
Handlungen/ Aufgaben auf der Grundlage von Wissen zu komplexen Sachverhalten und Zusammenhängen, Lern- und Arbeitstechniken, geeigneten Fachmethoden sowie begründeten Sach- und/oder Werturteilen selbstständig planen, durchführen, kontrollieren sowie (in Auswertung der Ergebnisse) zu neuen Deutungen und Folgerungen gelangen      Gestalten/Problemlösen

Anlage 4

Fremdsprachen lernen im Wahlpflichtbereich

Fremdsprachen lernen im Wahlpflichtbereich
was Neigungskurs 1-jährig Neigungskurs 2-jährig 2. Fremdsprache
  Neigungskurs
1-jährig
Neigungskurs
2-jährig
2. Fremdsprache
Ziel Stärkung der interkulturellen Kompetenz Erreichen von Teilkompetenzen im Verstehen oder Sprechen oder Schreiben und Stärkung der interkulturellen Kompetenz Erreichen von Gesamtkompetenzen im Verstehen, Sprechen und Schreiben
Organisationsformen nichtabschlussbezogener themenorientierter Neigungskurs nichtabschlussbezogener sprachhandlungsorientierter Neigungskurs abschlussbezogener Fremdsprachenlehrgang
Vorgaben Rahmenvorgaben für Neigungskurse Rahmenvorgaben für Neigungskurse, GER (*)
(Orientierung Referenzniveau A)
Zentraler Lehrplan, GER
(Referenzniveau B)
Bewertung Note/Zertifikat Note/Zertifikat Note, evtl. mündliche Prüfung
Umfang 1 Jahr
2 Wochenstunden
2 Jahre
2 Wochenstunden
4 Jahre
3 Wochenstunden

(*) GER = Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen

Anlage 5

Hinweis:  Beispiele für Neigungskurse

Von der Lehrplankommission werden für jeden Neigungskursbereich Beispielkurse erarbeitet. Diese werden im Juni den Schulen zur Verfügung gestellt. Ab März 2003 werden in den Regionalschulamtsbereichen Fortbildungen zur Erstellung von Neigungskursen angeboten.