Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Errichtung des Bildungszentrums des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
Vom 7. Januar 2003
- I.
- Name und Rechtsstellung
Das Bildungszentrum des Staatsministeriums für Soziales ist eine Einrichtung des Freistaates Sachsen und dem Staatsministerium für Soziales nachgeordnet. Es hat seinen Sitz in Meißen.
- II.
- Aufgaben
- 1.
- Das Bildungszentrum des Staatsministeriums für Soziales ist zuständig für die Organisation und Durchführung nachfolgend aufgeführter Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen:
- a)
- Lehrgänge und Fortbildungsveranstaltungen für
- 1.
- Bedienstete des Staatsministeriums für Soziales und seiner nachgeordneten Behörden und Einrichtungen,
- 2.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freier und kommunaler Träger sowie der Träger der Sozialversicherung, soweit diese soziale Aufgaben, Aufgaben im Gesundheits- und Veterinärwesen oder im gesundheitlichen Verbraucherschutz wahrnehmen oder soweit sie der Fachaufsicht des Staatsministeriums für Soziales unterliegen,
- 3.
- Mitglieder von Gremien, die auf der Grundlage landesrechtlicher Regelungen in der Zuständigkeit des Staatsministeriums für Soziales geschaffen wurden.
- b)
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die in der Zuständigkeit des Staatsministeriums für Soziales liegt.
- 2.
- Das Bildungszentrum organisiert Fachtagungen und Fachkongresse.
- 3.
- Fachspezifische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen können länderübergreifend angeboten werden.
- 4.
- Dem Bildungszentrum können vom Staatsministerium für Soziales weitere Aufgaben übertragen werden.
- 5.
- Das Bildungszentrum beachtet das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Durchführung seiner Aufgaben.
- III.
- Leitung, Personal
Die Leitung wird vom Staatsministerium für Soziales bestellt und untersteht seiner Dienst- und Fachaufsicht. Sie nimmt die Aufgaben der Dienstvorgesetzten der Bediensteten des Bildungszentrums wahr.
- IV.
- Lehrpersonal
Der Inhalt der Fort- und Weiterbildung wird durch Dozentinnen und Dozenten vermittelt, die für das Bildungszentrum auf Honorarbasis oder nebenamtlich tätig sind.
- V.
- Wirtschaftsführung, Finanzierung
- 1.
- Das Staatsministerium für Soziales stellt dem Bildungszentrum die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Maßgabe des Staatshaushaltes zur Verfügung.
- 2.
- Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden nach näherer Maßgabe des jeweiligen Fortbildungsprogrammes des Bildungszentrums Benutzungsentgelte auf privatrechtlicher Grundlage erhoben.
- 3.
- Von der Zahlung von Entgelten sind befreit:
- a)
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, Einrichtungen und Gerichten des Freistaates Sachsen,
- b)
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gemeinden, Landkreisen oder sonstigen kommunalen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen, bei der Wahrnehmung von Weisungsaufgaben,
- c)
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen des Integrationsamtes und Hauptfürsorgestelle,
- d)
- im Sozialbereich ehrenamtlich Tätige und
- e)
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen für Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes, über die das Staatsministerium für Soziales die Fachaufsicht führt.
- VI.
- Dienstbetrieb
Das Bildungszentrum erlässt eine Dienst- und Hausordnung.
- VII.
- In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlaß über die Errichtung des Bildungszentrums des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie vom 8. Juni 1994 (SächsABl. S. 919), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 18. November 1999 (SächsABl. S. 1164), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 15. März 2000 (SächsABl. S. 362), außer Kraft.
Dresden, den 7. Januar 2003
Die Staatsministerin für Soziales
In Vertretung
Dr. Albin Nees
Staatssekretär