Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der naturnahen Waldbewirtschaftung und der Forstwirtschaft vom 20. Dezember 2000
RL-Nr.: 52/00

Vom 20. Februar 2002

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der naturnahen Waldbewirtschaftung und der Forstwirtschaft vom 20. Dezember 2000 (SächsABl. 2001 S. 63) wird wie folgt berichtigt:

In Nummer VI 26.2.1 wird der Betrag für die Förderung von Kiefern in Höhe von 2 555 EUR/ha durch den Betrag 2 556 EUR/ha ersetzt.

Dresden, den 20. Februar 2002

Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Beyer
Ministerialdirigent