Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Einführung des Pilotprojektes
„Externes Ausbildungsmanagement“

Vom 22. März 2000

„Externes Ausbildungsmanagement“ löst administrative und organisatorische Aufgaben der Berufsausbildung für Unternehmen, ohne selbst Ausbildung durchzuführen.

Das Pilotprojekt „Externes Ausbildungsmanagement“ hat die Gewinnung von betrieblichen Ausbildungsplätzen in Betrieben mit maximal 250 Beschäftigten zum Ziel, die zum Beispiel bisher noch nicht ausgebildet haben oder bisher nicht ausbildungsberechtigt waren. So soll einerseits die Versorgungslücke mit Ausbildungsplätzen für Bewerber verkleinert, andererseits aber auch der Fachkräftebedarf der Wirtschaft sichergestellt werden. Bisher nicht ausbildenden Betrieben soll der Einstieg in die Ausbildung erleichtert werden, indem „Ausbildungsmanager“ in der ersten Ausbildungsperiode (zirka 3 Jahre) mithelfen, organisatorische und berufsrechtliche Voraussetzungen (Ausbildereignung, Ausbildungsvertrag) zu schaffen, die im Zusammenhang mit der Einrichtung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes stehen.

Der Ausbildungsbetrieb schließt den Ausbildungsvertrag auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen (BBiG, HWO) mit dem Auszubildenden ab.

Die Umsetzung des Externen Ausbildungsmanagements erfolgt über Projektträger. Projektträger können freie Bildungsträger, Ausbildungsvereine, -verbünde, -ringe oder -betriebe sein. Der Projektträger darf nicht gleichzeitig für die akquirierten oder betreuten Ausbildungsverträge Träger erforderlicher überbetrieblicher Maßnahmen sein.

Einrichtungen, die sich um eine Projektträgerschaft bewerben wollen, bekunden ihr Teilnahmeinteresse bei der betreffenden Regionalstelle der Stiftung Innovation und Arbeit Sachsen (IAS). Die Auswahl der Projektträger erfolgt durch die Beiräte der jeweiligen Regionalforen. Die Regierungspräsidien erteilen nach den ESF-Förderrichtlinien die Bewilligungsbescheide.

Im Ausbildungsjahr 2000/2001 wird das Modell erprobt und evaluiert, danach ist das Pilotprojekt gegebenenfalls zu modifizieren. Daher nehmen die Projektträger im ersten Jahr an einer Evaluierung teil und unterstützen diese. Durch die Projektträger sind folgende Leistungen zu erbringen:

Akquisition der Ausbildungsplätze:

Ermittlung der Ausbildungssituation in den Unternehmen
Gewinnung von betrieblichen Ausbildungsplätzen

Betriebsbetreuung:

Ausbildungsbedarfsermittlung, Kostenrechnung zur Ausbildung durch den Manager
Information über Rechtsvorschriften und Berufsbilder, die für Unternehmen von Interesse sind sowie zur Einrichtung von Plätzen für Benachteiligte
Erledigung/Unterstützung aller administrativen und organisatorischen Aufgaben
Unterstützung bei der Erlangung der Ausbildereignung/Kontakt über Ausbildungsberater der Kammern
Unterstützung und Beratung der betrieblichen Ausbilder
Unterstützung der Unternehmen bei der Auswahl der Bewerber in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt unter Berücksichtigung der Chancengleichheit von Mädchen und Jungen
Unterstützung der Unternehmen bei der Ausbildungsvertragsgestaltung

Ausbildungsbetreuung:

Erarbeitung, Abstimmung und Unterstützung bei der Umsetzung der unternehmensbezogenen Ausbildungspläne (Berücksichtigung der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk)
Unterstützung bei der Auswahl der Ausbildungspartner des Unternehmens
Koordination der Ausbildungsabschnitte, Organisation erforderlicher Verbundausbildung
Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung und bei der Organisation von Zusatzqualifikationen nach betrieblichen Bedarf
Zusammenarbeit mit den Berufsschulen/Koordinierung der Lernorte
Hilfestellung bei der Führung und bei der Kontrolle des Berichtsheftes des Lehrlings
Unterstützung für leistungsschwache Lehrlinge
pro Projekt sollen nach der Anlaufphase 50 bis 60 Auszubildende pro Ausbildungsjahr unter Berücksichtigung regionaler und sektoraler Aspekte betreut werden

Kooperationsaufgaben der Projektleitung:

Zusammenarbeit mit dem Beirat des jeweiligen Regionalforums
Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, den Arbeitsämtern und Regionalschulämtern
Öffentlichkeitsarbeit
Erfahrungsaustausch der Projektträger unter Moderation der IAS
über den Zuwendungsbescheid erhält der Projektträger die Auflage, zweimal im Jahr dem Regionalforum Bericht zu erstatten

Die Projekte mit einer Laufzeit für eine Ausbildungsperiode von mindestens drei Jahren werden aus dem Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln für zwei Personalstellen mit Personal- und Sachkosten finanziert. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Pro Planungsregion der Regionalforen werden zwei Projekte bestätigt. Die Bestätigung erfolgt durch die Beiräte der Regionalforen. Die Projektanträge sind kostenfrei. Sie sind formlos bis zum 8. Mai 2000 nach Regionen einzureichen bei:

Einreichnungsstellen
Einreichungsstelle Adresse/Fax
Regionalstelle Südwestsachsen: Gewerbehof Auerbach
Friedrich-Ebert-Straße 21 a
08209 Auerbach
Fax: (0 37 44) 25 11 06
oder  
Regionalstelle Chemnitz-Erzgebirge ArbeitsFörderZentrum Chemnitz
Elsasser Straße 7
09120 Chemnitz
Fax: (03 71) 5 60 52 23
oder  
Regionalstelle Dresden-Oberes Elbtal-Osterzgebirge Berthold-Brecht-Allee 24
01309 Dresden
Fax: (03 51) 31 99 33 69
oder  
Regionalstelle Oberlausitz-Niederschlesien Gewerbepark
Wilthener Straße 32
02625 Bautzen
Fax: (0 35 91) 35 55 89
oder  
Regionalbüro Leipzig-Westsachsen c/o Regierungspräsidium Leipzig
Braustraße 2
04107 Leipzig
Fax: (03 41) 9 77 10 42

Der Antrag sollte eine Konzeption zur inhaltlichen Umsetzung (Kurzdarstellung) und eine finanzielle Grobkalkulation enthalten. Ein Nachweis über ausreichende Erfahrungen auf dem Gebiet der dualen beruflichen Erstausbildung ist zu erbringen. Die Ausbildungsberechtigung nach BBiG/HWO oder eine gleichgestellte Anerkennung ist erforderlich. Die beabsichtigte personelle Besetzung des angestrebten Projekts mit Qualifikationsnachweis ist beizufügen.

Dresden, den 22. März 2000

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Müller
Referatsleiter 54
„Berufliche Aus- und Weiterbildung“