Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages

Vom 11. November 1997

Der Sächsische Landtag hat am 16. Oktober 1997 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Untersuchungsausschußgesetzes

§ 6 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages (Untersuchungsausschußgesetz – UAusschG) vom 12. Februar 1991 (SächsGVBl. S. 29) wird gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 11. November 1997

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann

Änderungsvorschriften