Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Aufhebung der Polytechnischen Oberschulen und Erweiterten Oberschulen
Vom 30. Juni 1992
Aufgrund von § 64 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) vom 3. Juli 1991 (SächsGVBl. S. 213) wird verordnet:
§ 1
Aufhebung der Polytechnischen Oberschulen und
Erweiterten Oberschulen
(1) Die Polytechnischen Oberschulen und Erweiterten Oberschulen werden mit Ablauf des Schuljahres 1991/1992 am 31. Juli 1992 aufgehoben. An ihre Stelle treten mit Wirkung vom Schuljahresbeginn am 1. August 1992 die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 SchulG genannten, im Verfahren nach § 21 Abs. 1 und Abs. 2 SchulG eingerichteten oder fortgeführten Schulen.
(2) Die Funktionen der Schulleiter und der Stellvertretenden Schulleiter der Polytechnischen Oberschulen und Erweiterten Oberschulen enden mit Ablauf des 31. Juli 1992.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 30. Juni 1992
Die Staatsministerin für Kultus
Stefanie Rehm